§ 0
Doppelbesteuerung - Einkommensteuer (Irland)
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommensteuer (Irland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 12/1989
Inkrafttretensdatum
01.03.1989
Langtitel
Protokoll zwischen der Republik Österreich und Irland zur Abänderung des am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
StF: BGBl. Nr. 12/1989 (NR: GP XVII RV 455 AB 521 S. 57 . BR: AB 3468 S. 500 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. Dezember 1988 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. IX Abs. 2 mit 1. März 1989 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Irland, von dem Wunsche geleitet, ein Protokoll zur Abänderung des zwischen den vertragschließenden Parteien am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen*) (im folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen, haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 66/1968
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