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§ 1 Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.5.1989

§ 1

Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

In Niederösterreich

Rückübereignung (Schenkung)

  

zu Schilling

1.

Das in EZ 2275, KG Breitenfurth inneliegende Grundstück Nr. 323/2 LN

11 810 400

In Oberösterreich

Belastung

2.

Die Liegenschaft EZ 1450, KG Wels bestehend aus dem Grundstück Nr. 1979/1 Baufläche mit einem Baurecht auf die Dauer von 80 Jahren zu einem jährlichen Bauzins

für die ersten 10 Jahre

für die zweiten 10 Jahre

für die dritten 10 Jahre

für die restlichen 50 Jahre

62 673

125 346

250 692

313 365

In Salzburg

Verkauf

3.

Grundstück Nr. 434/26 neu, inneliegend in EZ 204, KG Siezenheim I

7 659 000

In Wien

Verkäufe

4.

Die Liegenschaft EZ 340, KG Josefstadt bestehend aus dem Grundstück Nr. 611 Baufläche mit dem Objekt Friedrich-Schmidt-Platz 3, Loidoldgasse 2, Schmidgasse 1

90 000 000

5.

Die Liegenschaft EZ 1379, KG Leopoldstadt bestehend aus dem Grundstück 1230 Baufläche mit Objekt Praterstraße 38

34 000 000