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§ 1 Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.12.1988

§ 1

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von 60 Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent und einer Laufzeit bis zu 10 Jahren vorzunehmen.

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