§ 2
Die Schenkung hat unter Mitübertragung aller mit den Schenkungsobjekten verbundenen Rechte, Lasten und Verpflichtungen zu erfolgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Schenkung hat unter Mitübertragung aller mit den Schenkungsobjekten verbundenen Rechte, Lasten und Verpflichtungen zu erfolgen.
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