§ 48h.
Die §§ 48d bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein.
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2018
Gesetzesnummer
10003940
Dokumentnummer
NOR40202632
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