vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 22 Zollabkommen über Behälter (1956)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.1959

Artikel 22

Das Unterzeichnungsprotokoll dieses Abkommens gilt als dessen integrierender Bestandteil und hat die gleiche Rechtswirksamkeit und Geltungsdauer wie das Abkommen selbst.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021

Gesetzesnummer

10003890

Dokumentnummer

NOR12043330

alte Dokumentnummer

N3195824754L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)