Artikel VI
Die Oesterreichische Nationalbank und das IEME werden im Rahmen ihrer Devisenbestimmungen die zur Durchführung der Zahlungen erforderlichen Genehmigungen erteilen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Oesterreichische Nationalbank und das IEME werden im Rahmen ihrer Devisenbestimmungen die zur Durchführung der Zahlungen erforderlichen Genehmigungen erteilen.
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