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Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1999

§ 0

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Kurztitel

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 72/1999

Inkrafttretensdatum

16.04.1999

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland und des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik

StF: BGBl. III Nr. 72/1999

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