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Artikel Va Lugano-Übereinkommen - Protokoll Nr. 1

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Artikel Va

In Unterhaltssachen umfaßt der Begriff „Gericht“ auch dänische, isländische und norwegische Verwaltungsbehörden.

In Zivil- und Handelssachen umfaßt der Begriff „Gericht“ auch das finnische „ulosotonhaltija/överexekutor“.

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