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Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1996

§ 0

Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

Kurztitel

Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 27/1996

Inkrafttretensdatum

01.02.1996

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 *) und die Erleichterung seiner Anwendung

StF: BGBl. Nr. 27/1996 (NR: GP XIX RV 140 AB 312 S. 46 . BR: AB 5057 S. 603 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. November 1995 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XVIII Abs. 2 mit 1. Februar 1996 in Kraft.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 320/1969

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