§ 11
Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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