Artikel 20
Die Rückgabe des Kindes nach Artikel 12 kann abgelehnt werden, wenn sie nach den im ersuchten Staat geltenden Grundwerten über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist.
Zu den weiteren Ablehnungsgründen siehe Art. 13.
Schlagworte
Versagungsgrund, ordre public, Vorbehaltsklausel
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2019
Gesetzesnummer
10002877
Dokumentnummer
NOR12034609
alte Dokumentnummer
N2198821132S
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