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Artikel 20 HKÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1988

Artikel 20

Die Rückgabe des Kindes nach Artikel 12 kann abgelehnt werden, wenn sie nach den im ersuchten Staat geltenden Grundwerten über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist.

Zu den weiteren Ablehnungsgründen siehe Art. 13.

Schlagworte

Versagungsgrund, ordre public, Vorbehaltsklausel

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2019

Gesetzesnummer

10002877

Dokumentnummer

NOR12034609

alte Dokumentnummer

N2198821132S

Stichworte