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§ 4 HlSchG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1988

Erlöschen des Anspruches

§ 4.

Der Anspruch erlischt fünfzehn Jahre nach dem Tag der ersten Aufzeichnung, wenn die Topographie bis dahin weder

  1. 1. nicht bloß vertraulich geschäftlich verwertet worden ist, noch
  2. 2. beim Patentamt angemeldet worden ist.

Gemeint ist der Anspruch auf Halbleiterschutz nach § 3.

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2017

Gesetzesnummer

10002876

Dokumentnummer

NOR12034551

alte Dokumentnummer

N2198817358R

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