Erlöschen des Anspruches
§ 4.
Der Anspruch erlischt fünfzehn Jahre nach dem Tag der ersten Aufzeichnung, wenn die Topographie bis dahin weder
- 1. nicht bloß vertraulich geschäftlich verwertet worden ist, noch
- 2. beim Patentamt angemeldet worden ist.
Gemeint ist der Anspruch auf Halbleiterschutz nach § 3.
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2017
Gesetzesnummer
10002876
Dokumentnummer
NOR12034551
alte Dokumentnummer
N2198817358R
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