Kosten des Strafvollzuges
§ 60
Jugendliche und erwachsene Strafgefangene, die dem Jugendstrafvollzug unterstellt sind, sind zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafvollzuges nach § 32 Abs. 2 zweiter Fall StVG nicht verpflichtet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)