§ 15
Wurde die Ergänzungsprüfung bestanden, so gilt auch die betreffende Berufsprüfung als bestanden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 15
Wurde die Ergänzungsprüfung bestanden, so gilt auch die betreffende Berufsprüfung als bestanden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)