Artikel 1
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung haben die Niederlande gemäß Notifikation vom 13. Juli 1986 den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 444/1977) auf Aruba ausgedehnt. Diese Notifikation ist in bezug auf Österreich am 13. Jänner 1987 wirksam geworden.
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