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Auslieferung (Protokoll)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1987

§ 0

Auslieferung (Protokoll)

Kurztitel

Auslieferung (Protokoll)

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 661/1986

Inkrafttretensdatum

01.02.1987

Langtitel

PROTOKOLL zwischen der Republik Österreich und Australien über die Abänderung des am 29. März 1973 in Canberra unterzeichneten Auslieferungsvertrages

StF: BGBl. Nr. 661/1986 (NR: GP XVI RV 891 AB 986 S. 147 . BR: AB 3169 S. 479 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 6 Abs. 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 1 am 1. Feber 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und Australien

IN DEM WUNSCH, den am 29. März 1973 in Canberra unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Australischen Bund über die Auslieferung *1) abzuändern,

HABEN folgendes vereinbart:

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 718/1974

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