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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1986

§ 0

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)

Kurztitel

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 535/1986

Inkrafttretensdatum

01.12.1986

Langtitel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN

StF: BGBl. Nr. 535/1986 (NR: GP XVI RV 772 AB 985 S. 147 . BR: AB 3168 S. 479 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1986 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 33 am 1. Dezember 1986 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik

von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern sowie die Resozialisierung von Verurteilten zu fördern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

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