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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)
Kurztitel
Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 535/1986
Inkrafttretensdatum
01.12.1986
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 535/1986 (NR: GP XVI RV 772 AB 985 S. 147 . BR: AB 3168 S. 479 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1986 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 33 am 1. Dezember 1986 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik
von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern sowie die Resozialisierung von Verurteilten zu fördern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
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