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Artikel 12 Gegenseitiger urheberrechtlicher Schutz (UdSSR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1983

Artikel 12

Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Moskau ausgetauscht.

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.

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