§ 0
Gerichtliches Verfahren in Zivil- und Handelssachen (Tansania)
Kurztitel
Gerichtliches Verfahren in Zivil- und Handelssachen (Tansania)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 222/1980
Inkrafttretensdatum
11.06.1980
Langtitel
Vertrag über das gerichtliche Verfahren in Zivil- und Handelssachen zwischen der Republik Österreich und der Vereinigten Republik Tansania
StF: BGBl. Nr. 222/1980 (NR: GP XIII RV 872 AB 1080 S. 106 . BR: AB 1118 S. 331 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die von dem gemäß Art. 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktion des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. April 1980 ausgetauscht; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Art. 13 am 11. Juni 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragsstaaten sind, von dem Wunsche geleitet, bei der Durchführung gerichtlicher Verfahren in Zivil- und Handelssachen, mit denen ihre Gerichtsbehörden befaßt sind oder in Hinkunft befaßt sein werden, in ihren Gebieten gegenseitige Rechtshilfe zu gewähren, übereingekommen wie folgt:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)