Das Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen wurde unter BGBl. Nr. 91/1957 kundgemacht.
§ 0
Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)
Kurztitel
Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 236/1980
Typ
Vertrag - Frankreich
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
22.06.1980
Unterzeichnungsdatum
27.02.1979
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Langtitel
ZUSATZABKOMMEN über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF: BGBl. Nr. 236/1980 (NR: GP XV RV 65 AB 149 S. 13 . BR: AB 2055 S. 390 .)
Sprachen
Deutsch, Französisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1980 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Art. 19 Abs. 2 am 22. Juni 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Französischen Republik, vom Wunsch geleitet, die Rechtshilfe zwischen ihren beiden Staaten zu verbessern und ihre rechtliche Zusammenarbeit zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen.
Sie haben zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form anerkannten Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben.
Anmerkung
Das Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen wurde unter BGBl. Nr. 91/1957 kundgemacht.
Schlagworte
e-rk3
Rechtshilfe
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2023
Gesetzesnummer
10002495
Dokumentnummer
NOR11002518
alte Dokumentnummer
N2198014491R
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