vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Emblem - Kommission der EG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.4.1980

Artikel 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften angenommene Emblem in drei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)