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Artikel 4a EPÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.12.2007

Artikel 4a

Konferenz der Minister der Vertragsstaaten

Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten.

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