Artikel 10
Das Anmeldeamt
Die internationale Anmeldung ist bei dem vorgeschriebenen Anmeldeamt einzureichen, das sie entsprechend diesem Vertrag und der Ausführungsordnung überprüft und bearbeitet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Das Anmeldeamt
Die internationale Anmeldung ist bei dem vorgeschriebenen Anmeldeamt einzureichen, das sie entsprechend diesem Vertrag und der Ausführungsordnung überprüft und bearbeitet.
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