§ 0
Rechtshilfe in Strafsachen (Italien)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 558/1977
Inkrafttretensdatum
27.11.1977
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 *) über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. Nr. 558/1977 (NR: GP XIII RV 693 AB 924 S. 83 . BR: AB 1019 S. 325 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. Oktober 1977 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XVI Abs. 2 am 27. November 1977 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Italienischen Republik,
in dem Wunsch, das Europäische Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen - im folgenden als Übereinkommen bezeichnet - im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart:
________________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
