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§ 15 UHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1974

§ 15.

Wird ein Antrag auf Hinterlegung abgewiesen, so ist die Eingabe mit der Urschrift des Abweisungsbeschlusses einzureihen.

Schlagworte

Einreihung

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021

Gesetzesnummer

10002310

Dokumentnummer

NOR12029960

alte Dokumentnummer

N2197421950S

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Stichworte