Artikel 1
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Spanien seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 137/1973) am 27. März 1974 hinterlegt.
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