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Artikel 1 Auslieferungsvertrag (Notenwechsel gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b) (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.11.1972

Artikel 1

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE UND

COMMONWEALTH-ANGELEGENHEITEN

London S. W. 1

No GNX 2/365/1

25. August 1971

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf den am 9. Jänner 1963 in Wien unterzeichneten Auslieferungsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich sowie auf das am 15. Jänner 1969 in Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung des genannten Vertrages Bezug zu nehmen. Die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag und zu dem Protokoll wurden am 12. Mai 1970 ausgetauscht und der Vertrag ist daher in seiner abgeänderten Fassung am 12. August 1970 in Kraft getreten.

Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 lit. b des Vertrages in seiner abgeänderten Fassung beehre ich mich vorzuschlagen, daß die Anwendung des Vertrages auf die im Anhang zu dieser Note angeführten Gebiete ausgedehnt wird.

Sollte der obige Vorschlag für die Republik Österreich annehmbar sein, beehre ich mich anzuregen, daß diese Note zusammen mit ihrem Anhang und der zustimmenden Antwort eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich darstellen soll, welches drei Monate nach dem Tag in Kraft treten wird, an dem das Vereinigte Königreich von der Republik Österreich die Mitteilung erhält, daß die für das Inkrafttreten in Österreich erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung verbleibe ich als

Euer Exzellenz sehr ergebener

(Für den Außenminister)

H. V. Richardson

(Anm.: Es folgt der Anhang, der als Anlage 1 dokumentiert wurde)

Seine Exzellenz

Dr. Wilfried Platzer

18 Belgrave Mews West

London SW1X 8HU

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

Der Botschafter

Zl. 3582-A/71

London, den 25. August 1971

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf Ihre Note Nr. GNX 2/365/1 vom 25. August 1971 Bezug zu nehmen, die folgenden Inhalt hat:

(Anm.: Wortlaut wie oben.)

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Republik Österreich, mit dem in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag einverstanden ist.

Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung verbleibe ich als

Euer Exzellenz sehr ergebener

Willfried Platzer

Herrn

Minister für Auswärtige und Commonwealth-Angelegenheiten London

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