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Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich)
Kurztitel
Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 169/1970
Typ
Vertrag - Vereinigtes Königreich
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
12.08.1970
Unterzeichnungsdatum
15.01.1969
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Langtitel
PROTOKOLL betreffend die Abänderung des in Wien am 9. Jänner 1963 unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
StF: BGBl. Nr. 169/1970 (NR: GP XI RV 1213 AB 1338 S. 144 . BR: S. 279.)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Nachdem der am 15. Jänner 1969 in Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung des in Wien am 9. Jänner 1963 unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 3. September 1969
Ratifikationstext
Das vorliegende Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 3 am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft, das ist am 12. August 1970.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und Ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (hier in der Folge als „Ihre Britannische Majestät“ bezeichnet),
Vom Wunsche geleitet, den Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der am 9. Jänner 1963 von den Hohen Vertragschließenden Parteien in Wien unterzeichnet wurde (hier in der Folge als „der Vertrag“ bezeichnet), abzuändern,
Haben beschlossen, hierüber ein Protokoll zu vereinbaren, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022
Gesetzesnummer
10002187
Dokumentnummer
NOR11002210
alte Dokumentnummer
N2197022202S
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