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Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.8.1970

§ 0

Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich)

Kurztitel

Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 169/1970

Typ

Vertrag - Vereinigtes Königreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.08.1970

Unterzeichnungsdatum

15.01.1969

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Langtitel

PROTOKOLL betreffend die Abänderung des in Wien am 9. Jänner 1963 unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

StF: BGBl. Nr. 169/1970 (NR: GP XI RV 1213 AB 1338 S. 144 . BR: S. 279.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Nachdem der am 15. Jänner 1969 in Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung des in Wien am 9. Jänner 1963 unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 3. September 1969

Ratifikationstext

Das vorliegende Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 3 am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft, das ist am 12. August 1970.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und Ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (hier in der Folge als „Ihre Britannische Majestät“ bezeichnet),

Vom Wunsche geleitet, den Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der am 9. Jänner 1963 von den Hohen Vertragschließenden Parteien in Wien unterzeichnet wurde (hier in der Folge als „der Vertrag“ bezeichnet), abzuändern,

Haben beschlossen, hierüber ein Protokoll zu vereinbaren, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2022

Gesetzesnummer

10002187

Dokumentnummer

NOR11002210

alte Dokumentnummer

N2197022202S

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