Artikel 17
Wenn es die ersuchte Partei in einem Einzelfall verlangt, hat die ersuchende Partei eine Übersetzung aller, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages beigebrachten Urkunden vorzulegen.
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Artikel 17
Wenn es die ersuchte Partei in einem Einzelfall verlangt, hat die ersuchende Partei eine Übersetzung aller, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages beigebrachten Urkunden vorzulegen.
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