Gebühren der Sachverständigen im Verfahren der Vollzugsbehörden
§ 15
Sachverständige haben für ihre Tätigkeit im Verfahren der Vollzugsbehörden Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975.
Gebühren der Sachverständigen im Verfahren der Vollzugsbehörden
§ 15
Sachverständige haben für ihre Tätigkeit im Verfahren der Vollzugsbehörden Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975.