Inhalt der Satzung
§ 17.
Die Satzung muß bestimmen:
- 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft;
- 2. den Gegenstand des Unternehmens;
- 3. die Höhe des Grundkapitals, weiters ob Inhaber- oder Namensaktien ausgegeben werden;
- 4. ob das Grundkapital in Nennbetragsaktien oder Stückaktien zerlegt ist, bei Nennbetragsaktien die Nennbeträge der einzelnen Aktien, bei Stückaktien deren Zahl und, wenn mehrere Gattungen bestehen, die Gattung der einzelnen Aktien;
- 5. die Art der Zusammensetzung des Vorstands (Zahl der Vorstandsmitglieder);
- 6. die Form der Veröffentlichungen der Gesellschaft.
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