Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
§ 177.
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.
Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
§ 177.
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.