Artikel 14
Dieses Übereinkommen liegt für die bei der Neunten Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vertretenen Staaten zur Unterzeichnung auf.
Es bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden sind beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande zu hinterlegen.
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2025
Gesetzesnummer
10002047
Dokumentnummer
NOR12027132
alte Dokumentnummer
N2196315529R
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