§ 112
Schallträger sind nach § 76 geschützt, auch wenn die Aufnahme der akustischen Vorgänge vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattgefunden hat.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 112
Schallträger sind nach § 76 geschützt, auch wenn die Aufnahme der akustischen Vorgänge vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattgefunden hat.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)