§ 2
Die Nachlässe von Österreichern in Estland und von Estländern in Österreich werden keinen anderen oder höheren Übertragungsgebühren unterworfen sein als die der Inländer.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Die Nachlässe von Österreichern in Estland und von Estländern in Österreich werden keinen anderen oder höheren Übertragungsgebühren unterworfen sein als die der Inländer.
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