§ 0
Auslieferung von Verbrechern
Kurztitel
Auslieferung von Verbrechern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 43/1921
Inkrafttretensdatum
09.01.1921
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für Justiz vom 4. Jänner 1921, betreffend die Geltung des Auslieferungsvertrages der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Großbritannien vom 3. Dezember 1873 und der dazu gehörigen Additionalerklärung vom 26. Juni 1901 für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreiche Großbritannien und Irland.
StF: BGBl. Nr. 43/1921
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