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Auslieferung von Verbrechern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.1.1921

§ 0

Auslieferung von Verbrechern

Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 43/1921

Inkrafttretensdatum

09.01.1921

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für Justiz vom 4. Jänner 1921, betreffend die Geltung des Auslieferungsvertrages der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Großbritannien vom 3. Dezember 1873 und der dazu gehörigen Additionalerklärung vom 26. Juni 1901 für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreiche Großbritannien und Irland.

StF: BGBl. Nr. 43/1921

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