Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 3 Übertragung der dem Obersthofmarschallamte vorbehalten gewesenen Gerichtsbarkeit an die ordentlichen Gerichte
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
12.2.1919 bis 31.12.1997 (BGBl. I Nr. 140/1997)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.