Rechtsnormen
Bundesgesetze
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§ 2 Übertragung der dem Obersthofmarschallamte vorbehalten gewesenen Gerichtsbarkeit an die ordentlichen Gerichte
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12.2.1919 bis 31.12.1997 (BGBl. I Nr. 140/1997)
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Stichworte
RGBl. Nr. 119/1873