§ 855.
Ein Totalverlust in Ansehung der Fracht liegt vor, wenn die ganze Fracht verlorengegangen ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 855.
Ein Totalverlust in Ansehung der Fracht liegt vor, wenn die ganze Fracht verlorengegangen ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)