Verständigung bei einem Superädifikat
§ 173.
Bei einem Superädifikat ist eine Ausfertigung des Versteigerungsedikts auch dem Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich das Superädifikat befindet, zu übersenden.
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021
Gesetzesnummer
10001700
Dokumentnummer
NOR40233723
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)