§. 424.
Die Verhandlung über die Ergänzung des Urteiles hat auf den Lauf der Rechtsmittelfristen keinen Einfluß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§. 424.
Die Verhandlung über die Ergänzung des Urteiles hat auf den Lauf der Rechtsmittelfristen keinen Einfluß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)