Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung
§ 800
Die Erbantrittserklärung kann unbedingt oder bedingt, also unter dem Vorbehalt der Errichtung eines Inventars, abgegeben werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung
§ 800
Die Erbantrittserklärung kann unbedingt oder bedingt, also unter dem Vorbehalt der Errichtung eines Inventars, abgegeben werden.
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