Erbrechtstitel
§ 533
Das Erbrecht gründet sich auf einen Erbvertrag, auf den letzten Willen des Verstorbenen oder auf das Gesetz.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Erbrechtstitel
§ 533
Das Erbrecht gründet sich auf einen Erbvertrag, auf den letzten Willen des Verstorbenen oder auf das Gesetz.
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