Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
§ 480
Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)