Arten der Befestigung eines Rechtes:
§ 1343.
Die rechtlichen Arten der Sicherstellung einer Verbindlichkeit und der Befestigung eines Rechtes, durch welche dem Berechtigten ein neues Recht eingeräumet wird, sind: die Verpflichtung eines Dritten für den Schuldner, und die Verpfändung.
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2024
Gesetzesnummer
10001622
Dokumentnummer
NOR12019088
alte Dokumentnummer
N2181111570Z
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