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Artikel 19 Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1999

Artikel 19

Vorbehalte

Vorbehalte zu den Artikeln dieses Übereinkommens sind nicht zulässig.

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